Verbunden im engeren Sinn — und Über-Kreuz als Praxis-Modell
Der Begriff „verbundene Lebensversicherung“ beschreibt formal eine einzige Police mit zwei versicherten Personen — beim ersten Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt, der Vertrag erlischt. Diese Variante hat in der Praxis Nachteile: kein Schutz für den zweiten Partner danach, Anpassungen bei Trennung problematisch, Verteilung des Leistungs-Bezugs intransparent.
In der Beratungs-Praxis empfohlen wird stattdessen die Über-Kreuz- Konstruktion: zwei separate RLV-Polizen, jeweils mit dem anderen Partner als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigtem. Beide Verträge laufen getrennt voneinander, die Leistung fließt direkt an den überlebenden Partner — nicht in den Nachlass.
Die Schenkungssteuer-Logik nach ErbStG
Freibeträge nach § 16 ErbStG
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro auf Schenkungen und Erbschaften. Nicht verheiratete Paare fallen in Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro — eine RLV-Summe von 200.000 Euro würde aus einem klassischen Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit über 30 Prozent Steuern auslösen. Über-Kreuz-Polizen umgehen diese Logik systematisch, weil keine Vermögens-Übertragung im Sinne des ErbStG stattfindet.
Stuttgart-Kontext: Immobilien-Hochpreisregion
In Stuttgart kommen Familien-Vermögen aus Eigenheim, Altersvorsorge und Lebensversicherung schnell über die Freibeträge. Ein gemeinsames Wohneigentum mit 600.000 Euro Wert plus eine RLV-Summe von 300.000 Euro auf jeden Partner würde im klassischen Single-Police- Modell die Hinterbliebenen erheblich steuerlich belasten — die Über-Kreuz-Variante reduziert das auf den Nachlass-Teil ohne RLV- Komponente.
Beitragszahlung als Voraussetzung
Damit die Steuer-Logik trägt, müssen die Beiträge jeder Police auch aus dem Vermögen des jeweiligen Versicherungsnehmers gezahlt werden — Beitragsabbuchungen vom Konto des anderen Partners würden vom Finanzamt als Schenkung gewertet. Bei gemeinsamen Konten lohnt die Klärung mit Steuerberater oder Notar vor Vertragsschluss.
Verbundene RLV im Zusammenspiel mit anderen Bausteinen
Die Über-Kreuz-Variante ist sinnvoll bei klarem Versorgungs-Bedarf beider Partner — eine ergänzende Pillar-Logik findet sich auf Altersvorsorge (Vorsorge-Komponente getrennt halten) und auf der Pillar-Seite Risiko-Lebensversicherung. Wer zusätzlich eine Hypothek abzudecken hat, vergleicht den Spoke RLV als Restschuld-Absicherung. Die Beratungs-Logik dahinter erläutert Ebubekir Asci im Erstgespräch.