Die Versorgungs-Lücke der Selbstständigen
Während Angestellte über die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge leisten und Hinterbliebene damit Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente nach § 46 SGB VI haben, stehen die meisten Selbstständigen außerhalb dieser Pflichtversicherung. Wer als freiberuflicher IT-Berater, Architektur-Inhaber, Anwalt oder Mediziner in eigenem Namen rechnet, hat im Todesfall keine staatliche Hinterbliebenen-Absicherung — die Familie steht ohne gesetzliches Sicherheitsnetz da.
In Stuttgart trifft das einen großen Teil der Erwerbstätigen: KMU- Inhaber, IT-Selbstständige im Stuttgarter Raum, Beratungs-Freiberufler und Heilberufler mit eigener Praxis. Für alle gilt: Sobald eine Familie versorgt werden muss, ist die Risiko-Lebensversicherung kein „Nice-to-have“, sondern Pflicht-Baustein neben der eigenen Berufsunfähigkeits-Absicherung.
Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte
Faustformel 3–5× Jahresnetto
Die in der Bedarfsanalyse übliche Faustformel: das 3- bis 5-fache des Jahresnetto-Einkommens. Bei 60.000 Euro Jahresnetto sind das 180.000 bis 300.000 Euro Versicherungssumme. Selbstständige sollten eher Richtung 5× kalkulieren, weil keine DRV-Witwenrente die Lücke abfedert. Zusätzlich rechnen wir konkrete Posten dazu: Resthypothek, Ausbildungs-Aufwand der Kinder, eventuell laufende Pflege- Aufwendungen für Eltern.
Restschuld der Geschäftskredite mitdenken
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften haftet das Privatvermögen für Betriebsschulden. Wer eine Geschäftsraum-Hypothek oder Investitions-Kredite laufen hat, sollte die Restschuld in die RLV-Summe einrechnen, damit die Hinterbliebenen nicht zur Tilgung gezwungen sind. Bei einer GmbH oder UG entfällt der Punkt häufig, weil hier die juristische Person haftet — aber Privat-Bürgschaften des Inhabers sollten separat geprüft werden.
Laufzeit am Versorgungs-Bedarf koppeln
Die Laufzeit endet typischerweise, wenn die jüngsten Kinder eigenständig erwerbsfähig sind — oft mit Alter 60–65 des Versorgers. Wer eine Immobilie finanziert, richtet die Laufzeit am Tilgungs-Endpunkt aus. Eine zu lange Laufzeit treibt nur den Beitrag, eine zu kurze hinterlässt eine Lücke wenn unerwartete Familien- Verpflichtungen entstehen.
RLV im Zusammenspiel mit der Altersvorsorge
Selbstständige fahren in der Regel besser, wenn sie Hinterbliebenen- Schutz (RLV) und Altersvorsorge strikt trennen. Die reine RLV ist die kalkulierbare und günstige Lösung für den Todesfall-Schutz; parallel dazu baut sich die Altersvorsorge über einen separaten Vertrag auf — Details auf der Pillar-Seite Altersvorsorge. Wer zusätzlich seine Arbeitskraft absichern will (in vielen Fällen die wichtigste Versicherung für Selbstständige), findet die Logik auf der Pillar-Seite Berufsunfähigkeits-Absicherung. Die Beratungs-Logik dahinter erläutert Ebubekir Asci im Erstgespräch.