PKV-Eintritt als Selbstständiger — die Einbahnstraße verstehen
Wer als Selbstständiger in die PKV wechselt, kommt in der Regel nicht mehr in die GKV zurück. Das macht die Eintritts-Entscheidung zu einer 20–40-Jahres-Festlegung. Wichtigste Eingangsfaktoren: aktuelles und voraussichtliches monatliches Einkommen, Familiensituation (PKV ohne beitragsfreie Familienversicherung), Gesundheitszustand (Vorerkrankungen können Risikozuschlag oder Ablehnung auslösen), Eintrittsalter und Lebensphase (Familienplanung, späterer Renteneintritt).
Tarif-Vergleich aus mehreren Gesellschaften — was wir prüfen
Tarif-Auswahl aus mehreren Versicherungsgesellschaften für Privat und Gewerbe ermöglicht uns einen Vergleich mehrerer Versicherer. Wir prüfen: Beitragsstabilität der letzten 10 Jahre (Indikator für Solidität der Kalkulation), Altersrückstellung-Höhe, Tarif-Wechsel-Optionen innerhalb des Versicherers nach § 204 VVG, Heilpraktiker- und Wahlarzt-Klauseln, Zahnersatz-Höchstsätze, Krankentagegeld-Bausteine mit flexibler Karenzzeit sowie die Beitragsentlastungs-Komponente für den Ruhestand. Die individuelle Bedarfsanalyse bringt die Tarif-Strukturen zur konkreten Lebenssituation.
20- und 40-Jahres-Hochrechnung als Pflicht-Schritt
PKV-Beiträge steigen typischerweise schneller als die allgemeine Inflation, weil Gesundheitskosten je Versicherten kontinuierlich steigen und der Einzelne mit zunehmendem Alter mehr verursacht. Die Altersrückstellung dämpft diesen Effekt, eliminiert ihn aber nicht. Für eine seriöse Eintritts-Entscheidung ist eine schriftliche 20- und 40-Jahres-Hochrechnung nach Versicherer-Methodik nötig — wir fordern sie aus mehreren Gesellschaften an und vergleichen die Beitragsentwicklung mehrerer Tarife. Wer ohne Hochrechnung wechselt, läuft Gefahr, im Alter mit einer Beitragslast konfrontiert zu sein, die den Lebensstandard belastet.
Cross-Absicherung: PKV + BU + Krankentagegeld
Selbstständige in der PKV brauchen ergänzend eine BU (Einkommens- ausfall bei Berufsunfähigkeit) und ein Krankentagegeld (Einkommens-Ersatz während Krankschreibung). Anders als gesetzlich versicherte Angestellte haben Selbstständige in der PKV keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld — das Krankentagegeld muss separat versichert werden. Wir koordinieren PKV, Krankentagegeld und BU als zusammenhängendes Paket über mehrere Gesellschaften, damit Karenzzeiten und Leistungshöhen aufeinander abgestimmt sind.