Leistungen·Berufsunfähigkeitsversicherung·BU-Wechsel ohne Lücke

BU-Wechsel und Tarif-UpdateBU-Wechsel ohne Lücke.

Teil von Berufsunfähigkeit

Den Altvertrag erst kündigen, wenn der Neuvertrag steht — sonst drohen Schutz-Lücke und Annahme-Risiko bei zwischenzeitlichen Vorerkrankungen.

D-G6Q0-5JGKL-48Vermittlerregister§34d Abs. 1 GewO· IHK Region Stuttgartseit 15.02.2020· ~600 Mandanten
EA

Ebubekir Asci

Versicherungsvermittler §34d Abs. 1 GewO · IHK-Sachkundenachweis · Mehrere Gesellschaften

Optionsrecht

Wechsel-Mechanik ohne GP

Tarif-Klausel · BU-Marktbreite · Stichtag

6 Mon.

Mindest-Prognose-Zeitraum BU

§172 VVG · gesetzliche Schwelle

5–8

Klauseln im Bestand prüfen

Verweisung · Nachvers · Stundung

Das Wichtigste in Kürze

BU-Wechsel ist sinnvoll, wenn der Altvertrag Klausel-Schwächen hat — aber niemals den Altvertrag kündigen, bevor der Neuvertrag verbindlich angenommen ist. Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften prüft Annahmechance bei Vorerkrankungen. Häufig ist die Nachversicherungsgarantie im Altvertrag die bessere Lösung als ein Komplett-Wechsel. Tarif-Auswahl aus mehreren Gesellschaften für Privat und Gewerbe.

Wann ein BU-Wechsel sinnvoll ist — und wann nicht

Ein Wechsel lohnt sich, wenn die Altpolice gravierende strukturelle Schwächen hat: abstrakte Verweisung erlaubt (Versicherer kann auf jeden anderen Beruf verweisen), fehlende Nachversicherungsgarantie, Endalter nur 60 oder 63, keine Beitrags-/Leistungs-Dynamik. In diesen Fällen kann ein modernerer Tarif einen substanziellen Mehrwert bringen. Ein Wechsel allein wegen 10 € Beitragsersparnis pro Monat lohnt selten — die Einsparung wird durch das Risiko einer Annahme-Ablehnung wegen neuer Befunde oft nicht aufgewogen.

Die goldene Regel des BU-Wechsels

Niemals den Altvertrag kündigen, bevor der Neuvertrag verbindlich und ohne Vorbehalt angenommen ist. Zwischen Antrag und Annahme liegen typischerweise 4–12 Wochen, in denen der Versicherer Gesundheitsfragen prüft, ggf. Atteste anfordert und entscheidet. Tritt in dieser Zeit ein neuer Befund auf — selbst eine Bandscheiben-Diagnose nach einem unspezifischen Rückenschmerz — kann der Antrag noch abgelehnt werden. Wer den Altvertrag zu früh gekündigt hat, steht dann ohne BU da.

Risikovoranfrage als Pflichtschritt

Vor jedem offiziellen Neuantrag empfehlen wir eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften. Dabei wird die Gesundheits-Historie geschildert, ohne dass der Name übermittelt wird. Die Versicherer prüfen vor und antworten mit Annahme (zu welchen Konditionen), Risikozuschlag, Ausschluss- Klausel oder Ablehnung. Erst wenn diese Antworten vorliegen, wird ein offizieller Antrag mit dem aussichtsreichsten Versicherer gestellt. Das verhindert, dass eine Ablehnung in den Wagnisdatenpool aufgenommen wird und Folge-Anträge erschwert.

Tarif-Vergleich aus mehreren Gesellschaften — was wir prüfen

Tarif-Auswahl aus mehreren Versicherungsgesellschaften für Privat und Gewerbe ermöglicht uns einen Klausel-Vergleich beim Neuabschluss. Im Wechselfall prüfen wir insbesondere: Klausel-Verbesserung gegenüber dem Altvertrag (sonst lohnt sich der Wechsel oft nicht), Eintrittsalter-Aufschlag, Annahme-Wahrscheinlichkeit nach Risikovoranfrage, Übergangslogik (Altvertrag läuft bis Neupolice greift) und ggf. die Möglichkeit, die Nachversicherungsgarantie im Altvertrag stattdessen zu nutzen. Die individuelle Bedarfsanalyse bringt Klausel-Tiefe und Wirtschaftlichkeit zusammen.

Häufige Fragen zum BU-Wechsel

Sollte ich meine alte BU kündigen, um eine neue abzuschließen?

Niemals den Altvertrag kündigen, bevor der Neuantrag verbindlich und ohne Vorbehalt angenommen ist — und zwar mit allen Klauseln und ohne unerwartete Risikozuschläge. Zwischen Antrag und Annahme können Wochen liegen, in denen ein neu auftretender Befund (z. B. Bandscheibe, Diabetes-Diagnose) den Neuabschluss noch verhindert. Wer den alten Vertrag zu früh kündigt und dann keinen neuen bekommt, steht ohne Schutz da. Wir koordinieren den Wechsel so, dass die Altpolice erst mit Wirksamkeit der Neupolice gekündigt wird.

Wann lohnt sich ein BU-Wechsel überhaupt?

Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn die Altpolice gravierende Klausel-Schwächen hat (abstrakte Verweisung erlaubt, fehlende Nachversicherungsgarantie, kurzes Endalter 60), wenn das Eintrittsalter im neuen Tarif nur unwesentlich höher liegt und der Gesundheitsstatus weitgehend stabil ist. Reine Beitragsersparnis ohne Klausel-Verbesserung lohnt selten — der Versicherer kalkuliert das Risiko bei Vertragsbeginn neu, und Vorerkrankungen aus den letzten 5 oder 10 Jahren werden geprüft. Eine Risikovoranfrage zeigt, ob der Wechsel realistisch ist.

Was ist bei Vorerkrankungen und BU-Wechsel zu beachten?

Versicherer prüfen bei Neuanträgen meist die letzten 5 Jahre für ambulante Befunde und 10 Jahre für stationäre Behandlungen. Diagnosen wie Bandscheiben-Vorfall, Depressions-Episode oder Tumor-Verdacht — auch wenn sie folgenlos blieben — können Risikozuschlag, Ausschluss-Klausel oder Ablehnung auslösen. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften prüft die Annahmechance, bevor ein offizieller Antrag aktenkundig wird. Das ist der wichtigste Schritt vor jedem BU-Wechsel.

Wie nutze ich die Nachversicherungsgarantie statt zu wechseln?

Die Nachversicherungsgarantie im Altvertrag erlaubt oft, die BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen — bei Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf, Selbstständigkeit oder Einkommens-Sprung. Wer mit dem Altvertrag nicht ganz zufrieden ist, sollte zunächst prüfen, ob die Nachversicherungsgarantie genutzt werden kann, statt komplett zu wechseln — gerade wenn zwischenzeitlich Vorerkrankungen aktenkundig wurden. Wir analysieren die Klauseln des Altvertrags und vergleichen die Wirtschaftlichkeit gegenüber einem Neuabschluss.

Was kostet der BU-Wechsel an Beratung in Stuttgart?

Die Erstberatung zum BU-Wechsel ist kostenfrei und unverbindlich. Wenn ein Wechsel zustande kommt, ist die Provision in der Versicherungsprämie enthalten — ein zusätzliches Honorar fällt nicht an. Häufig ergibt die Analyse, dass der Altvertrag bleiben sollte und nur die Rentenhöhe via Nachversicherungsgarantie angepasst wird; auch in diesem Fall fällt für die Beratung kein Honorar an. Tarif-Auswahl im Wechsel-Fall erfolgt aus mehreren Versicherungsgesellschaften für Privat und Gewerbe.

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Ebubekir Asci · §34d Abs. 1 GewO · Vermittlerregister D-G6Q0-5JGKL-48 · IHK Region Stuttgart