Die fünf Durchführungswege im Überblick
Direktversicherung ist der häufigste Weg: der Arbeitgeber schließt einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab, Beiträge werden aus dem Bruttogehalt abgeführt. Pensionskasse arbeitet ähnlich, ist aber als eigenständige Versorgungseinrichtung organisiert. Pensionsfonds erlauben höhere Aktien-Quote und damit höhere Renditechance. Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber selbst die Versorgung garantiert (typisch bei Großunternehmen). Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung mit höherer Beitragsfreiheit. Welche Variante zu welchem Arbeitnehmer passt, hängt von Arbeitgeber- Angebot, Sicherheitsbedürfnis und Renditeerwartung ab.
Der BRSG-Zuschuss als wirtschaftlicher Hebel
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 2019 (für Bestandsverträge ab 2022) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Beitrags als Zuschuss zu leisten — soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart. Bei 200 € Entgelt- umwandlung pro Monat zahlt der Arbeitgeber also mindestens 30 € Zuschuss. Die wirtschaftliche Rendite einer bAV mit BRSG-Zuschuss ist deutlich höher als ohne — Beschäftigte ohne Zuschuss sollten den Anspruch beim Arbeitgeber prüfen lassen.
Tarif-Vergleich aus mehreren Gesellschaften — was wir prüfen
Tarif-Auswahl aus mehreren Versicherungsgesellschaften für Privat und Gewerbe ermöglicht uns einen Vergleich mehrerer Direktversicherungs-Anbieter, sofern der Arbeitgeber die Versicherer-Wahl freilässt. Wir prüfen: Effektivkosten, Garantie-Komponente, Rentenfaktor, Hinterbliebenen-Anwartschaft, Beitrags-Flexibilität (Sonderzahlungen, Beitragspause), Portabilität bei Arbeitgeber-Wechsel sowie Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn. Die individuelle Bedarfsanalyse bringt Lebensphase und Arbeitgeber-Bedingungen zusammen.
Doppelverbeitragung — die größte Diskussionspunkt
Beiträge zur bAV sind in der Aktiv-Phase steuer- und sozialabgaben- frei (innerhalb der 8-%-BBG-Grenze). In der Rentenphase werden die Auszahlungen voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert und unterliegen den vollen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungs- Beiträgen für gesetzlich Versicherte. Für 2026 gilt ein KV- Freibetrag von etwa 198 € pro Monat — bis dahin keine Beiträge. Ob die bAV netto besser stellt als eine Privatrente mit Halbeinkünfte-Verfahren, hängt von Arbeitgeber-Zuschuss, Steuersatz in Aktiv- und Rentenphase und der Höhe der bAV- Auszahlung ab. Eine Vergleichsrechnung gehört zur seriösen Beratung.