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Betriebliche AltersvorsorgeBetriebliche Altersvorsorge (bAV).

Teil von Altersvorsorge

Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds — fünf Durchführungswege mit unterschiedlicher Mechanik. Der Arbeitgeber- Zuschuss nach BRSG hebt die Wirtschaftlichkeit deutlich.

D-G6Q0-5JGKL-48Vermittlerregister§34d Abs. 1 GewO· IHK Region Stuttgartseit 15.02.2020· ~600 Mandanten
EA

Ebubekir Asci

Versicherungsvermittler §34d Abs. 1 GewO · IHK-Sachkundenachweis · Mehrere Gesellschaften

8 %

BBG-West-Grenze beitragsfrei

§3 Nr. 63 EStG · ~7.728 €/J. 2026

15 %

Pflicht-Zuschuss Arbeitgeber

§1a Abs. 1a BetrAVG seit 2022

5 Wege

Durchführungswege bAV

Direktzusage · U-Kasse · Pensionsfonds · …

Das Wichtigste in Kürze

bAV: Beiträge bis 8 % der BBG sozialabgaben- und steuerfrei (2026 ca. 7.728 € jährlich). Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 % nach BRSG (Pflicht seit 2022 auch für Bestandsverträge). Auszahlung in der Rentenphase voll steuer- und beitragspflichtig (Doppelverbeitragung) mit Freibetrag etwa 198 €/Monat 2026. Tarif-Auswahl aus mehreren Gesellschaften für Privat und Gewerbe für Direktversicherungen.

Die fünf Durchführungswege im Überblick

Direktversicherung ist der häufigste Weg: der Arbeitgeber schließt einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab, Beiträge werden aus dem Bruttogehalt abgeführt. Pensionskasse arbeitet ähnlich, ist aber als eigenständige Versorgungseinrichtung organisiert. Pensionsfonds erlauben höhere Aktien-Quote und damit höhere Renditechance. Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber selbst die Versorgung garantiert (typisch bei Großunternehmen). Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung mit höherer Beitragsfreiheit. Welche Variante zu welchem Arbeitnehmer passt, hängt von Arbeitgeber- Angebot, Sicherheitsbedürfnis und Renditeerwartung ab.

Der BRSG-Zuschuss als wirtschaftlicher Hebel

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 2019 (für Bestandsverträge ab 2022) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Beitrags als Zuschuss zu leisten — soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart. Bei 200 € Entgelt- umwandlung pro Monat zahlt der Arbeitgeber also mindestens 30 € Zuschuss. Die wirtschaftliche Rendite einer bAV mit BRSG-Zuschuss ist deutlich höher als ohne — Beschäftigte ohne Zuschuss sollten den Anspruch beim Arbeitgeber prüfen lassen.

Tarif-Vergleich aus mehreren Gesellschaften — was wir prüfen

Tarif-Auswahl aus mehreren Versicherungsgesellschaften für Privat und Gewerbe ermöglicht uns einen Vergleich mehrerer Direktversicherungs-Anbieter, sofern der Arbeitgeber die Versicherer-Wahl freilässt. Wir prüfen: Effektivkosten, Garantie-Komponente, Rentenfaktor, Hinterbliebenen-Anwartschaft, Beitrags-Flexibilität (Sonderzahlungen, Beitragspause), Portabilität bei Arbeitgeber-Wechsel sowie Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn. Die individuelle Bedarfsanalyse bringt Lebensphase und Arbeitgeber-Bedingungen zusammen.

Doppelverbeitragung — die größte Diskussionspunkt

Beiträge zur bAV sind in der Aktiv-Phase steuer- und sozialabgaben- frei (innerhalb der 8-%-BBG-Grenze). In der Rentenphase werden die Auszahlungen voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert und unterliegen den vollen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungs- Beiträgen für gesetzlich Versicherte. Für 2026 gilt ein KV- Freibetrag von etwa 198 € pro Monat — bis dahin keine Beiträge. Ob die bAV netto besser stellt als eine Privatrente mit Halbeinkünfte-Verfahren, hängt von Arbeitgeber-Zuschuss, Steuersatz in Aktiv- und Rentenphase und der Höhe der bAV- Auszahlung ab. Eine Vergleichsrechnung gehört zur seriösen Beratung.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Was ist betriebliche Altersvorsorge (bAV) und wer hat Anspruch?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Altersversorgung — der Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgeführt, wodurch Sozialabgaben und Lohnsteuer in der Aktiv-Phase gespart werden. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Direktversicherung und Pensionskasse sind die häufigsten Varianten für Beschäftigte.

Wie viel Sozialversicherungs- und Steuerersparnis bringt die bAV?

Im Jahr 2026 sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (rund 7.728 € pro Jahr) sozialversicherungs- und steuerfrei — das entspricht etwa 644 € pro Monat. Wer als Angestellter mit 4.000 € Brutto monatlich 200 € in eine Direktversicherung umwandelt, spart in der Aktiv-Phase rund 80–100 € Sozialabgaben und Lohnsteuer pro Monat. Die Auszahlung wird in der Rentenphase voll steuer- und beitragspflichtig — die Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge auf bAV-Renten sind im Ruhestand zu beachten.

Was ist der BRSG-Zuschuss bei der bAV?

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds 15 % des umgewandelten Beitrags als Zuschuss leisten — soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben spart. Diese Pflicht gilt seit 2019 für neue Verträge und seit 2022 auch für Bestandsverträge. Bei einer monatlichen Entgeltumwandlung von 200 € sind das 30 € Zuschuss vom Arbeitgeber zusätzlich. Wer noch keinen BRSG-Zuschuss erhält, sollte den Anspruch beim Arbeitgeber geltend machen.

Was passiert mit der bAV bei Arbeitgeber-Wechsel?

Bei Arbeitgeber-Wechsel gibt es drei Optionen: bAV ruht (kein neuer Beitrag, Vermögen bleibt erhalten), bAV wird zum neuen Arbeitgeber übertragen (Portabilität) oder bAV wird privat fortgeführt (mit Lohnsteuer auf Beiträge, ohne SV-Vorteil). Der Anspruch bleibt unverfallbar nach 3 Jahren Vertragslaufzeit und Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 1b BetrAVG). Bei Übertragung sollte geprüft werden, ob Konditionen, Kostenstruktur und Garantiezins beim neuen Arbeitgeber besser sind. Wir analysieren das im Wechsel-Fall.

Was ist die Doppelverbeitragung in der Auszahlphase?

Auszahlungen aus bAV-Verträgen sind in der Rentenphase einkommensteuerpflichtig und kranken- sowie pflegeversicherungspflichtig (volle Beitragslast für gesetzlich Krankenversicherte). Diese Doppelverbeitragung — Beiträge in der Aktiv-Phase abzugsfrei, Auszahlung voll beitragspflichtig — ist ein wichtiger Kalkulations-Faktor bei der bAV-Wahl. Seit 2020 gilt ein Freibetrag von rund 187 € im Monat (2026: ca. 198 €), bis zu dem keine Krankenversicherungs-Beiträge auf bAV-Renten anfallen. Wir rechnen den Netto-Effekt nach Steuern und Sozialabgaben in der Bedarfsanalyse durch.

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