Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko — die drei Bausteine
Die Kfz-Versicherung besteht aus bis zu drei Bausteinen mit klar getrennten Funktionen. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich Pflicht und deckt Schäden, die Sie als Fahrzeug-Halter oder Fahrer Dritten zufügen. Die Mindestsumme ergibt sich aus §1 PflVG plus Anlage — branchenüblich werden 100 Mio. Euro pauschal angeboten, was deutlich über dem Pflicht-Minimum liegt.
Die Teilkasko erweitert den Schutz auf Risiken ohne eigenes Verschulden — Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch, Marder-Biss, Wildunfall. Bei Fahrzeugen mit Restwert unter etwa 4.000 Euro lohnt sie sich oft nicht mehr; bei neueren Fahrzeugen ist sie ein günstiger Schutz gegen häufige Schäden.
Die Vollkasko erweitert die Teilkasko um selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus-Schäden. Faustregel: Vollkasko bei Fahrzeugen bis etwa fünf Jahre Alter oder mit hohem Restwert. Selbstbeteiligungen von 150-500 Euro reduzieren den Beitrag spürbar — sie greifen pro Schaden, nicht pro Jahr.
Wechsel-Stichtag 30. November — was zu tun ist
Die meisten Kfz-Versicherungen haben einen Vertragsbeginn zum 1. Januar. Die ordentliche Kündigung muss spätestens am 30. November beim aktuellen Versicherer eingegangen sein — Schriftform per Mail oder Brief. Wer den Termin verpasst, ist ein weiteres Jahr gebunden. Die Vergleichsrechnung sollten Sie spätestens Mitte Oktober starten — Tarife mit individueller Risiko-Prüfung brauchen oft drei bis vier Wochen bis zum verbindlichen Angebot.
Außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie bei einer Beitragserhöhung des aktuellen Versicherers (vier Wochen Frist ab Mitteilung), nach einem Schadensfall (ein Monat Frist ab Schadensregulierung) und bei Fahrzeugwechsel. Die letzten beiden Fälle erlauben einen Mid-Year-Wechsel — was viele Mandanten nicht wissen.
Aggregator-Portale wie Check24 oder Verivox liefern eine schnelle Marktübersicht, zeigen aber meist nur Mass-Market-Tarife mit standardisierten Bausteinen. Der Tarif-Vergleich aus mehreren Gesellschaften erweitert den Blick auf Spezial-Tarife, die im Aggregator nicht gelistet sind — etwa für Oldtimer, Wohnmobile oder Fahranfänger mit komplexer SF-Übernahme. Eine individuelle Bedarfsanalyse entscheidet, ob der Aggregator-Tarif oder ein Spezialtarif zu Ihrem Fall passt.
Werkstattbindung und Telematik — wann sich Rabatte rechnen
Werkstattbindung verpflichtet Sie im Schadensfall, eine Partner-Werkstatt des Versicherers zu nutzen. Im Gegenzug fließen 10-20 Prozent Rabatt auf den Kasko-Beitrag. Stuttgart und der Großraum sind gut mit Partner-Werkstätten abgedeckt — wer aber seine Marken-Werkstatt aus Vertrauensgründen behalten möchte, gibt den Rabatt zurück.
Telematik-Tarife sind besonders für junge Fahrer mit niedriger SF-Klasse interessant. Eine App oder ein OBD-Stecker misst Fahrverhalten — defensive Fahrer sparen 10-30 Prozent zusätzlich. Datenschutz-Hinweis: Bewegungsprofile werden erfasst, die Datenverarbeitung muss laut DSGVO transparent geregelt sein. Wer das vermeiden möchte, wählt klassische Tarife.
Was zur Kfz-Versicherung dazugehört
Eine Kfz-Versicherung schützt das Fahrzeug, nicht das Wohn-Eigentum in dessen Nähe. Wer in Stuttgart eine Tiefgarage nutzt, prüft zusätzlich die Sachversicherung — Hausrat und Glas für Garagen-Inhalt (Reifensätze, Werkzeug, Fahrräder). Wer Schadensersatz-Forderungen Dritter befürchtet (Bagatell-Schaden bei Manövrieren, Fußgänger-Streifen), ergänzt die Privathaftpflicht — sie greift dort, wo die Kfz-Haftpflicht nicht greift, etwa bei Fahrradfahrt oder Fußgänger-Status. Eine Übersicht der acht Sparten zeigt das Gesamt-Bild — und das Erstgespräch klärt die Bausteine-Auswahl für Ihre Situation.