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D&O Geschäftsführer-HaftungD&O-Versicherung für Geschäftsführer.

Teil von Gewerbeversicherung

Stuttgarter Mittelstand ist geprägt von GmbH-Strukturen mit 2–5 Geschäftsführern — von der Familien-GmbH im Werkzeugbau bis zum Beratungs-Unternehmen mit Gesellschafter-Beirat. Die §43 GmbHG-Haftung trifft jeden dieser Organträger mit dem Privatvermögen. Tarif-Vergleich aus mehreren Versicherungsgesellschaften statt Beschränkung auf einen Anbieter.

D-G6Q0-5JGKL-48Vermittlerregister§34d Abs. 1 GewO· IHK Region Stuttgartseit 15.02.2020· ~600 Mandanten
EA

Ebubekir Asci

Versicherungsvermittler §34d Abs. 1 GewO · IHK-Sachkundenachweis · Mehrere Gesellschaften

§43 GmbHG

Direkthaftung Geschäftsführer

unbeschränkt mit Privatvermögen

1–5 Mio €

Standard-Deckungssumme

Marktbreite · Mittelstand

1,5 %

Pflicht-Selbstbehalt AG (§93 AktG)

AG-Vorstand · mind. 1,5 fache Jahresvergütung

Das Wichtigste in Kürze

Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte Stuttgarter GmbH-Strukturen vor persönlicher §43 GmbHG-Haftung mit dem Privatvermögen. Typische Streitfelder sind verpasste Insolvenz-Anmeldung nach §15a InsO, Verletzung der Steuer-Abführungspflicht nach §69 AO und Cyber-Vorfälle mit DSGVO-Bezug. Die Deckungssumme liegt typisch zwischen 1 und 5 Mio. Euro je nach Unternehmens-Größe. Tarif-Auswahl aus mehreren Gesellschaften für Privat und Gewerbe nach persönlicher Bedarfsanalyse.

§43 GmbHG — die persönliche Haftung der Geschäftsführer

Wer als Geschäftsführer einer GmbH handelt, übernimmt persönliche Verantwortung. §43 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns — und macht sie bei Verletzung mit ihrem Privatvermögen haftbar. Diese Haftung ist weder durch die GmbH-Konstruktion abgeschirmt noch durch übliche Anstellungsverträge entkräftet. Eine fehlerhafte Geschäftsführungs-Entscheidung kann lebenslange Schadensersatz-Forderungen auslösen, die das gesamte Privatvermögen verzehren. Die Stuttgarter Mittelstandslandschaft ist besonders D&O-relevant: viele Familien-GmbH in Schwabens Maschinenbau und IT-Sektor mit Gesellschafter-Beirat oder Aufsichtsrat.

Typische Streitfelder im Mittelstand

Verpasste Insolvenz-Anmeldung: §15a InsO verpflichtet Geschäftsführer, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung binnen drei Wochen Insolvenz anzumelden — ein verspäteter Antrag löst persönliche Haftung gegen Gläubiger aus (Außenhaftung) und gegenüber der Gesellschaft selbst nach Insolvenzeröffnung (Innenhaftung durch den Insolvenzverwalter). Verletzung der Steuer-Abführungspflicht: §69 AO verpflichtet Geschäftsführer zur Abführung der Lohnsteuer und Umsatzsteuer — bei wirtschaftlicher Krise der GmbH ist die Steuer-Abführung oft eine der ersten Pflichten, die verletzt wird. Cyber-Vorfälle mit DSGVO-Bezug: eines der schnellst wachsenden Streitfelder — wenn ein Cyber-Vorfall eine DSGVO-Pflichtverletzung auslöst und die Datenschutzbehörde tätig wird, kann die Gesellschaft den Geschäftsführer in Innen-Haftung nehmen. Wettbewerbsverstöße und Compliance-Verletzungen: Wettbewerbsverbote, Korruptions-Vorgaben, Sanktionsrecht — der regulatorische Rahmen für GmbH-Geschäftsführung wächst stetig.

Innen- vs. Außenhaftung und Mit-Versicherung Aufsichtsrat

Innenhaftung bezeichnet die Haftung des Organträgers gegenüber der eigenen Gesellschaft — typischerweise nach Gesellschafter-Wechsel, M&A-Transaktion oder Insolvenz, wenn ein neuer Akteur die bisherige Geschäftsführung in Frage stellt. Außenhaftung bezeichnet die Haftung gegenüber Dritten — Gläubiger, Geschäftspartner, Behörden, Mitarbeiter. Beide Konstellationen sind in modernen D&O-Tarifen abgedeckt. Wichtig ist die Klausel zum Selbstbehalt: Bei Aktiengesellschaften ist nach §93 Abs. 2 AktG ein Selbstbehalt gesetzlich vorgeschrieben, bei GmbH dagegen frei verhandelbar. Moderne Tarife schließen zudem alle Personen mit Organfunktion oder Organ-ähnlicher Verantwortung mit ein — Aufsichtsräte einer GmbH-Beiräte (§52 GmbHG), leitende Angestellte mit Prokura und ähnlicher Verantwortung; im Stuttgarter Mittelstand sind das typischerweise 5–15 versicherte Personen je Police. In der individuelle Bedarfsanalyse klären wir Deckungssumme, Mit-Versicherung und Selbstbehalt für Ihre GmbH-Struktur.

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung

Was ist die D&O-Versicherung genau?

D&O steht für 'Directors and Officers' — eine Vermögensschadenhaftpflicht speziell für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte. Sie greift, wenn die versicherte Person aus persönlichem Vermögen für Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion in Anspruch genommen wird. Die Versicherung übernimmt zwei Aufgaben — Abwehr unberechtigter Ansprüche (mit Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) und Befriedigung berechtigter Schadensersatz-Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Im Mittelstand sind Deckungssummen zwischen 1 und 5 Mio. Euro üblich.

Welche Pflichtverletzungen deckt sie ab?

Die D&O deckt fahrlässige Pflichtverletzungen aus der Organfunktion — also alle Sorgfaltspflichten, die §43 GmbHG einem Geschäftsführer auferlegt. Typische Streitfelder sind verpasste Insolvenz-Anmeldung nach §15a InsO, Verletzung der Steuer-Abführungspflicht nach §69 AO, fehlerhafte Geschäftsentscheidungen mit Schadensfolge, Verletzung von Compliance- oder Datenschutz-Vorgaben (Cyber-Vorfälle mit DSGVO-Bezug), Wettbewerbsverstöße. Vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliche Schadensverursachung bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.

Brauche ich D&O als GmbH-Alleingeschäftsführer?

Ja, gerade dann. Der Alleingeschäftsführer einer GmbH haftet nach §43 GmbHG mit seinem gesamten Privatvermögen für Sorgfaltspflichtverletzungen — eine einzige folgenreiche Entscheidung (etwa ein verspätet gestellter Insolvenzantrag) kann lebenslange Schadensersatzansprüche der Gesellschaft auslösen. Die Innenhaftung (Gesellschaft gegen ihren eigenen Geschäftsführer) ist in der Praxis besonders häufig — typischerweise nach Gesellschafter-Wechsel oder Insolvenzverwalter-Verfahren. Eine D&O mit 1–2 Mio. Euro Deckung schützt das Privatvermögen, der Beitrag liegt bei kleineren GmbH-Strukturen oft unter 1.500 Euro pro Jahr.

Können Aufsichtsräte mitversichert werden?

Ja, Aufsichtsräte sind in modernen D&O-Tarifen meist standardmäßig als mitversicherte Personen eingeschlossen — neben den Geschäftsführern und allen leitenden Angestellten mit Organ-ähnlicher Verantwortung. Die Aufsichtsrats-Haftung nach §52 GmbHG in Verbindung mit §116 AktG ist seit BGH-Rechtsprechung deutlich verschärft, gerade bei der Pflicht zur Überwachung der Geschäftsführung. Mittelständische Stuttgarter GmbH mit Aufsichtsräten — häufig Familien-GmbH mit Gesellschafter-Beirat — sollten die D&O so gestalten, dass alle Organe gleichwertig geschützt sind.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Im mittelständischen Stuttgarter Maschinenbau- und IT-Segment sind 1–5 Mio. Euro üblich. Die Untergrenze 1 Mio. Euro passt zu GmbH-Strukturen mit überschaubaren Außenbeziehungen und einem Jahresumsatz unter 5 Mio. Euro. 2–3 Mio. Euro sind Standard für 20–50-Mitarbeiter-Betriebe mit OEM-Zulieferer-Bezug oder erweiterten Kunden-Verträgen. 5 Mio. Euro kommen ins Spiel, wenn entweder die Bilanzsumme der GmbH höher liegt, der Geschäftsführer Aufsichtsrats-Funktionen in anderen Gesellschaften ausübt oder die Branche regulatorisch sensibel ist (etwa Finanzdienstleistung, Energie, Medizintechnik).

Was passiert bei einem Cyber-Vorfall mit DSGVO-Bußgeld?

Das ist einer der häufigsten D&O-Anwendungsfälle der letzten Jahre. Wenn ein Cyber-Vorfall eine DSGVO-Pflichtverletzung auslöst und die Datenschutzbehörde ein Bußgeld verhängt, kann die Gesellschaft den Geschäftsführer in Innenhaftung nehmen — Argument: Unzureichende technisch-organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind Sorgfaltspflichtverletzung nach §43 GmbHG. Die D&O übernimmt dann die Rechtsverteidigung des Geschäftsführers in der Innenhaftung. Wichtig ist die Abstimmung mit einer separaten Cyber-Police, die das Bußgeld selbst (soweit versicherbar) und die Forensik abdeckt — beide Verträge greifen komplementär ineinander.

Wie unterscheidet sich D&O von Vermögensschadenhaftpflicht?

Die klassische Vermögensschadenhaftpflicht versichert Berufe mit gesetzlicher Pflicht (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten) gegen Vermögensschäden, die Mandanten durch fehlerhafte berufliche Tätigkeit entstehen — Außenhaftung gegen Dritte. Die D&O dagegen versichert Organ-Funktionen gegen Pflichtverletzungen in der Leitung der Gesellschaft — schwerpunktmäßig Innenhaftung (Gesellschaft gegen Organ), aber auch Außenhaftung (Dritte gegen Organ persönlich). In der Praxis greifen beide Verträge bei unterschiedlichen Fallkonstellationen — ein freier Beruf in GmbH-Form braucht typischerweise beide.

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