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BU-Pakete SelbstständigeBU-Pakete für Selbstständige.

Teil von Gewerbeversicherung

Selbstständige in Stuttgart-Mitte und Stuttgart-West — Ärzte, Anwälte, Steuerberater, beratende Ingenieure, IT-Freelancer — brauchen einen mehrlagigen Erwerbs- und Standort-Schutz. BU allein reicht oft nicht, ein Kombi-Paket aus drei Bausteinen ist die saubere Lösung. Tarif-Vergleich aus mehreren Versicherungsgesellschaften statt Beschränkung auf einen Anbieter.

D-G6Q0-5JGKL-48Vermittlerregister§34d Abs. 1 GewO· IHK Region Stuttgartseit 15.02.2020· ~600 Mandanten
EA

Ebubekir Asci

Versicherungsvermittler §34d Abs. 1 GewO · IHK-Sachkundenachweis · Mehrere Gesellschaften

75–80 %

Empfohlene BU-Rente vom Netto

Faustregel · §61 VVG-Bedarfsanalyse

30 Tage

Krankentagegeld-Karenz typisch

Selbstständige · KT-Marktbreite-Tarif

6–12 Mon.

Praxis-Betriebsausfall-Deckung

Marktbreite · Sub-Baustein Gewerbe

Das Wichtigste in Kürze

BU-Pakete für Stuttgarter Selbstständige kombinieren Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld und Praxis-Betriebsausfall zu einem dreilagigen Erwerbsschutz für Ärzte, Anwälte, Steuerberater und beratende Ingenieure. Die BU greift langfristig ab Eintritt der dauerhaften Berufsunfähigkeit, das Krankentagegeld als Brücke ab Karenztag 22 oder 43, der Betriebsausfall deckt die fixen Standort-Kosten der Praxis oder Kanzlei. Tarif-Auswahl aus mehreren Gesellschaften nach Bedarfsanalyse.

Warum Selbstständige einen dreilagigen Erwerbsschutz brauchen

Wer in Stuttgart als Selbstständiger arbeitet — als Arzt, Anwalt, Steuerberater oder beratender Ingenieur — hat keinen Arbeitgeber, der bei Krankheit die Lohnfortzahlung übernimmt, und keine umfassende staatliche Erwerbsminderungs-Rente. Ein gesundheitsbedingter Einnahme-Ausfall trifft das gesamte Einkommen, oft auch noch das Praxis- oder Kanzlei-Konto. Die Zeitachse einer Erwerbsstörung gliedert sich in drei Phasen: kurzfristig (Tag 1 bis Monat 3), mittelfristig (Monat 3 bis 6), langfristig (ab Monat 6 mit Prognose dauerhafter Berufsunfähigkeit). Jede Phase braucht einen eigenen Schutz-Baustein. Aus mehreren Versicherungsgesellschaften lassen sich die drei Bausteine zu einem Kombi-Paket mit einheitlicher Risikoprüfung bündeln.

Die drei Bausteine im Detail

BU-Absicherung — das Fundament: für Selbstständige unverzichtbar, da die staatliche Erwerbsminderungs-Rente nur eingeschränkt greift. Empfohlene Rente 60–75% des durchschnittlichen Netto-Einkommens der letzten drei Jahre; die BU greift nach Prognose dauerhafter Berufsunfähigkeit mit Karenz von typischerweise 6 Monaten. Krankentagegeld — die Brücke: zahlt einen vereinbarten Tagessatz ab Karenztag (typischerweise Tag 22 oder Tag 43) bis zur Wiederherstellung der vollen Erwerbsfähigkeit oder Eintritt der dauerhaften Berufsunfähigkeit; ein 38-jähriger Facharzt mit 200–300 Euro Tagessatz und Karenz ab Tag 43 zahlt typischerweise 80–140 Euro pro Monat (§192 VVG, steuerlich als Sonderausgabe absetzbar). Praxis-Betriebsausfall — Schutz der fixen Kosten: während eines längeren krankheitsbedingten Ausfalls laufen Miete, Personal-Kosten und Leasing-Raten weiter — die Praxis-Betriebsausfall-Versicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz für eine bestimmte Höchst-Bezugsdauer (12–24 Monate); für Stuttgarter Ärzte mit Praxis am Rotebühlplatz oder in Stuttgart-West mit 8.000–15.000 Euro fixen Monats-Kosten ist das oft der entscheidende Liquiditäts-Schutz.

Kombi-Logik und Wechselwirkung der drei Bausteine

Die drei Bausteine greifen in unterschiedlichen Phasen. In den ersten Wochen einer Erwerbsstörung trägt der Selbstständige die Kosten selbst — danach setzt das Krankentagegeld ein und ersetzt das ausfallende Honorar, parallel deckt der Praxis-Betriebsausfall die fixen Standort-Kosten. Wird die Berufsunfähigkeit dauerhaft (typisch ab Monat 6), übernimmt die BU als Langfrist-Schutz die monatliche Rente. Krankentagegeld und Betriebsausfall enden mit Eintritt der BU-Leistung. Diese Staffelung erklärt, warum die drei Bausteine im Kombi-Paket sinnvoller sind als einzelne Verträge — sie sind aufeinander abgestimmt und vermeiden Doppel-Versicherung oder Lücken in der Übergangs-Phase.

Vorteile der Bündelung über mehrere Gesellschaften

Aus mehreren auf Selbstständigen-Vorsorge spezialisierten Versicherungsgesellschaften lässt sich ein konsistentes Paket zusammenstellen. Vorteile bei der Bündelung: durchgängige Risikoprüfung mit einer einzigen Gesundheits-Erklärung, einheitliche Nachversicherungs-Garantien (Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Prüfung), Bündel-Rabatte typischerweise 3–8% gegenüber Einzeltarifen, klar geregelter Schadens-Ablauf bei mehrlagigen Ansprüchen. Eine individuelle Bedarfsanalyse klärt die konkrete Tarif- und Bausteine-Wahl für Ihren Selbstständigen-Status.

Häufige Fragen zu BU-Paketen für Selbstständige

Reicht eine BU für Selbstständige aus oder brauche ich Kombi?

Eine BU allein ist die wichtigste Säule, aber bei Selbstständigen oft unzureichend. Der Grund: Die BU greift erst nach längerer dauerhafter Berufsunfähigkeit — typischerweise nach 6 Monaten Karenz und mit Prognose von mindestens weiteren 6 Monaten. Wer als Selbstständiger nach einem Unfall oder einer Erkrankung schon nach 4–8 Wochen Einnahmeausfall in Liquiditätsschwierigkeiten gerät, braucht Krankentagegeld als Brücke. Wer einen festen Standort betreibt (Arztpraxis, Anwaltskanzlei, Werkstatt), braucht zusätzlich Praxis-Betriebsausfall-Schutz für die fixen Standort-Kosten. Drei Bausteine, drei Risikoebenen.

Wie unterscheidet sich Krankentagegeld von BU?

Krankentagegeld ist ein Kurz- bis Mittelfrist-Schutz, BU der Langfrist-Schutz. Das Krankentagegeld zahlt einen vereinbarten Tagessatz ab einem definierten Karenztag (typischerweise Tag 22 oder Tag 43) bis zur Wiederherstellung der vollen Erwerbsfähigkeit oder Eintritt der dauerhaften Berufsunfähigkeit. Es ersetzt einen Großteil des entfallenden Selbstständigen-Honorars für die Dauer der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit. Die BU dagegen zahlt eine vereinbarte monatliche Rente ab dem Eintritt der dauerhaften Berufsunfähigkeit — und gilt bis zur vereinbarten Endalters-Grenze. Beide Bausteine greifen also in unterschiedlichen Phasen einer gesundheitsbedingten Erwerbsstörung.

Was deckt eine Praxis-Betriebsausfall-Versicherung ab?

Sie deckt die fixen Standort-Kosten, die bei Erwerbsstörung weiterlaufen — Miete, Personal-Kosten, Leasing-Raten für Praxis-Ausstattung, Versicherungsbeiträge, Steuern und Abgaben. Konkret zahlt der Versicherer einen vereinbarten Tagessatz für eine bestimmte Höchst-Bezugsdauer (typischerweise 12–24 Monate). Anders als das Krankentagegeld ersetzt der Betriebsausfall-Schutz nicht das Honorar des Praxis-Inhabers, sondern die Liquiditäts-Kosten des Standorts. Für Stuttgarter Ärzte, Anwälte und Steuerberater mit eigener Kanzlei oder Praxis ist das oft der entscheidende Schutz neben BU und Krankentagegeld.

Wann lohnt sich das Kombi-Paket statt einzelner Tarife?

Das Kombi-Paket lohnt sich für Selbstständige mit eigenem Standort und mittlerem bis hohem Honorar-Niveau — Ärzte, Anwälte, Steuerberater, beratende Ingenieure, IT-Selbstständige mit Festkostenbasis. Vorteile sind eine durchgängige Risikoprüfung mit einer einzigen Gesundheits-Erklärung, einheitliche Anpassungsmöglichkeiten bei Tarif-Änderungen, oft günstigere Beiträge durch Bündel-Rabatte und einen klar geregelten Schadens-Ablauf (welche Police greift zu welchem Zeitpunkt). Wer nur einen der drei Bausteine wirklich braucht — etwa der reine Freelancer ohne fixen Standort — kommt mit einer separaten BU-Police günstiger.

Was kostet ein BU+KT+BAU-Paket für einen Stuttgarter Arzt?

Eine seriöse Beitrags-Aussage ist nur nach Bedarfsanalyse möglich. Als grobe Orientierung: Ein 38-jähriger Facharzt mit eigener Praxis in Stuttgart-Mitte, gesundheitlich unauffällig, mit Wunsch nach 4.500 Euro monatlicher BU-Rente, 250 Euro Krankentagegeld ab Tag 43 und Praxis-Betriebsausfall mit 600 Euro Tagessatz für 24 Monate, zahlt typischerweise 350–500 Euro pro Monat Gesamt-Beitrag. Die Spanne ergibt sich aus konkreter Fachrichtung (Anästhesie und Chirurgie risikoreicher als Hausarzt-Praxis), vorhandenen Vorerkrankungen, Tarif-Generation und Endalters-Wahl (BU bis 65 vs. 67 vs. 68).

Wie hoch sollte die BU-Rente eines Selbstständigen sein?

Selbstständige haben anders als Angestellte keine staatliche Erwerbsminderungs-Rente — bei Berufsunfähigkeit greift die staatliche Versorgung nur eingeschränkt. Die private BU-Rente sollte daher etwa 60–75% des durchschnittlichen Netto-Einkommens der letzten drei Jahre abdecken. Bei einem Stuttgarter Selbstständigen mit 6.000 Euro Netto-Monatsgewinn sind das 3.600–4.500 Euro BU-Rente. Wer ergänzend eine Rürup-Basisrente oder andere Altersvorsorge-Bausteine hat, kann die BU-Rente etwas niedriger ansetzen — wer ohne weitere Vorsorge agiert, sollte eher das obere Ende anvisieren.

Wie reagiert das Paket auf Gewinnschwankungen?

Selbstständigen-Honorare schwanken oft stärker als Angestellten-Gehälter. Gute Kombi-Tarife bieten zwei Reaktionsmöglichkeiten: erstens eine dynamische Beitrags-Anpassung über Nachversicherungs-Garantien (jährliche Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung, typischerweise um 5–10% pro Jahr), zweitens eine Beitrags-Stundung bei vorübergehender Liquiditäts-Schwäche (für 6–12 Monate möglich, mit Nachzahlung in Raten). Wichtig ist, dass Stundungsphasen die Versicherungsleistung nicht reduzieren — moderne Tarife bieten dies, ältere Tarife arbeiten oft mit Beitrags-Befreiung bei Reduzierung der Leistung. Im Erstgespräch klären wir diese Tarif-Mechanik konkret.

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Ebubekir Asci · §34d Abs. 1 GewO · Vermittlerregister D-G6Q0-5JGKL-48 · IHK Region Stuttgart